Jugendliche und Konzerte

Jugendliche und Konzerte

Wie viele Erwachsene es noch aus ihrer eigenen Jugendzeit kennen werden, sind Jugendliche und Konzerte oft ein Thema für Streitereien mit den Eltern. Der Unterschied besteht für viele Eltern jedoch darin, dass sie zu ihrer Zeit damals älter waren, als die Jugendlichen heute, wenn sie auf Konzerte gehen möchten. Außerdem sind die „Rahmenbedingungen“ heute ganz anders. Die Gefahren, die sowohl im Allgemeinen wie auch im Speziellen auf solchen Veranstaltungen lauern, sind für die meisten Eltern ein Grund zur Abwehr. Viele Eltern sind auch sehr erstaunt, wenn ihr Kind schon im Grundschulalter anfängt, für einen Star oder eine Band zu schwärmen und alles daran setzen würde, einmal ein Konzert mit diesem Star live zu erleben.

Was muss man beim Besuch von Konzerten beachten?

Jugendliche möchten natürlich mindestens all das unternehmen, was die Freunde und Freundinnen dürfen. Manche Kinder erzählen dann, dass die anderen immer alles dürfen, nur um den eigenen Wunsch erfüllt zu bekommen. Unabhängig davon, was Jugendliche an Versprechungen machen, wenn der Konzertbesuch erlaubt würde, sollten die Eltern Folgendes beachten:

  • Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren
  • Im Zweifelsfall den Jugendlichen als Elternteil begleiten
  • Bei Konzerten gilt das Jugendschutzgesetz nicht ausdrücklich, aber
  • Die Jugendschutzvorgaben für Gaststätten, Alkohol und Tabak gelten auf jeden Fall

Egal ob die Konzerte in einer Halle, auf Festivals oder Bühnen stattfinden, es gelten die gleichen Bestimmungen wie in Gaststätten, das gilt insbesondere für Alkohol und Tabak. Es kommt mit Sicherheit auch immer auf ganz viele einzelne Faktoren an. Hier sollten die Eltern sich ganz klar dafür einsetzen, den Sohn oder die Tochter entweder zu begleiten oder die Teilnahme zu untersagen. Besonders wenn der Ort der Veranstaltung weit entfernt liegt, ist hier auch die Aufsichtspflicht nicht gewährleistet. Wenn Kinder und Jugendliche jedoch mit einer Organisation geschlossen zu einer solchen Veranstaltung fahren, liegt die Aufsichtspflicht beim Veranstalter. Er muss dann dafür sorgen, dass ausreichend Erwachsene als Begleiter dabei sind.

Jugendliche und Konzerte – Ein Kompromiss

Je nachdem, um welches Konzert es sich handelt, kann man Jugendliche mit 16 Jahren vielleicht dann alleine hingehen lassen, wenn das zu erwartende Publikum keine Gefahr darstellt, wie es beispielsweise bei einem Rockkonzert für einen 16-jährigen der Fall sein könnte. Vielleicht ist die Entscheidung, das Kind zu begleiten, nicht so falsch und findet auch die Zustimmung des Sohnes oder der Tochter, wenn auch noch Freunde oder Klassenkameraden mitkommen können. Ist der Veranstaltungsort weit entfernt, dürfte sich die Frage des Alleinreisens sowieso rasch erledigen, weil dann die Regelung bis 24 Uhr greift. Wenn die Planung dann doch geklappt hat, können Tickets bei einem entsprechenden Veranstalter wie adticket.de besorgt werden. Dies geht einfach über die Onlineseite. Das erleichtert nicht nur die Besorgung der Tickets grundsätzlich, sondern auch die Auswahl aus den verschiedenen Rubriken.


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