Sicherheitstipps für Radfahrerinnen

Sicherheitstipps für Radfahrerinnen

Das Auto in der Garage lassen und mit dem Rad zum Einkaufen fahren, fördert die Gesundheit und verbraucht Kalorien. Für die Fahrt mit dem Rad ist ein straßenverkehrstaugliches Fahrrad wichtig. Ein Rad ist für den Straßenverkehr tauglich, wenn es über rutschsichere Pedale mit Rückstrahlern, eine Fahrradglocke sowie Scheinwerfer und ein Rücklicht verfügt. Die beiden Bremsen, die Fuß- und die Handbremse, sind unabhängig voneinander funktionstüchtig. Speicherreflektoren runden die Sicherheit des Fahrrades ab.

Sicher mit dem Rad unterwegs

Damen, die sich mit dem Rad fortbewegen, sichern die Speichen des Rades mit einem Netz oder Kunststoffschutz. Damit kann sich weder ein weiter Rock noch eine Schlaghose in den Speichen verfangen und zum Sturz führen. Für den Kopfschutz sind spezielle Fahrradhelme im Handel. Die Radfahrerin achtet beim Kauf auf die Prüfzeichen TÜV/GS, ANSI oder Europa Norm EN 1078. Damit ist sie auf der sicheren Seite in Bezug auf den Kopfschutz.

Der Helm schützt den Kopf vom Hinterkopf bis zu Stirn. Er schränkt das Gesichtsfeld nicht ein und lässt die Ohren frei. Perfekt ist ein Helm mit einem Kinnriemen, der sich mit einer Hand öffnen lässt und für einen perfekten Sitz sorgt. Weiterhin hat der Helm an den Seite Schlitze, die eine gute Belüftung zulassen. Reflektierende Aufkleber ergänzen die Ausstattung des Helms und bieten Sicherheit.

Richtiges Fahrverhalten auf dem Rad

Sicherheitstipps für RadfahrerinnenDie Radfahrerin hat sich an die gültigen Verkehrsregeln zu halten. Diese sind identisch mit den Regeln, die für Autofahrer gelten. Die Geschwindigkeit ist auf die Gegebenheiten anzupassen. Ungeübte Radfahrerinnen fahren um der eigenen Sicherheit willen langsamer. Ein Unfall ist schnell passiert, auch ohne schuldhaftes Verhalten der Radlerin. Bei einem Unfall lassen sich durch einen Fahrradhelm schwere Verletzungen vermeiden.

Auf der Straße hält die Radfahrerin zu anderen Verkehrsteilnehmern Blickkontakt, damit sie ausreichend Abstand halten kann. Daneben achtet sie auf geparkte Autos, deren Fahrer ohne Blick auf die Radfahrerin die Türe des Autos öffnet und damit eine Unfallgefahr für Radfahrer darstellt. Sicherheit ist insbesondere zu beachten, wenn ein Kind auf dem Rad mitfährt. Ein Kindersitz ist dann zulässig, wenn die Speichen einen Schutz, wie ein Netz oder eine Abdeckung, haben. Anzubringen ist der Kindersitz hinter dem Sattel und dient zur Beförderung von einem Kind. Mehr Kinder auf einem Rad befördern ist in Österreich nicht erlaubt. Für Kinder, auch für die, die auf einem Rad mitfahren, besteht Helmpflicht.


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