Gleichberechtigung bei Versicherungsprämien

Gleichberechtigung bei Versicherungsprämien

Manche Versicherungen unterscheiden sich vor allem darin, dass sie Tarife nach den Geschlechtern aufgeteilt anbieten, es also keine Gleichberechtigung bei Versicherungsprämien gibt. Männer und Frauen zahlen für die gleiche Leistung des Versicherers unterschiedlich hohe Beiträge. Darunter ist auch die Private Krankenversicherung (PKV) zu finden und für den Dezember 2012 hat der Gesetzgeber anhand der EU-Gleichstellungsrichtlinie eine Änderung beschlossen. Ab Dezember 2012 gibt es dann die sogenannten Unisex-Tarife, die also keinen Unterschied mehr machen, ob der Versicherungsnehmer ein Mann oder eine Frau ist. Zu den weiteren Versicherungen, die von dieser Änderung betroffen sind, gehören übrigens die private Rentenversicherung und die Kfz-Versicherung. Was unterscheidet Frauen und Männer bei der Beitragsbemessung in der privaten Krankenversicherung:

  • Grundsätzliche Unterscheidung nach Alter, Gesundheitszustand und Geschlecht
  • Ab Stichtag ohne die Gewichtung auf das Geschlecht
  • Die statistische höhere Lebenserwartung der Frauen sorgt für höhere Kosten
  • Frauen suchen häufiger den Arzt auf und gehen mehr zu Vorsorgeuntersuchungen
  • Männer müssen künftig bei der PKV tiefer in die Tasche greifen

Da die Neuregelung jedoch vorerst nur für Neuabschlüsse gilt, könnten besonders Männer, die einen Wechsel innerhalb der privaten Krankenversicherung anstreben sparen, wenn sie noch vorher eine neue private Krankenversicherung abschließen. Es kann eine Ersparnis im Tarifbeitrag von bis zu 20% bedeuten, jetzt schon zu wechseln, außerdem ist das Eintrittsalter dann noch geringer, als im nächsten Jahr. Weitere Informationen sind auch auf PKV-Vergleich.de zu finden.

Gleichberechtigung bei Versicherungsprämien – die Männer

Auch wenn man als Mann vorhat, seine private Krankenversicherung zu wechseln oder gar erstmalig aus der gesetzlichen in die private Krankenversicherung überzuwechseln, hieße das nun, sich zu beeilen. Wer das nicht mehr schafft oder den Wechsel momentan noch nicht vollziehen möchte, weil vielleicht die Einkommensgrenze noch nicht ganz überschritten ist, kann sich selbst helfen. Die Anwartschaft scheint eine Antwort auf die neuen Unisex-Tarife zu sein und die Lösung für alle, die zwar jetzt noch nicht wechseln wollen oder können, sich aber die günstigeren Tarife nicht entgehen lassen möchten. In einem entsprechenden Antrag auf Mitgliedschaft wird erklärt, dass man eine Anwartschaft auf den Tarif anstrebt, bis die Police ihre eigentliche Laufzeit beginnt. Bei der Anwartschaft müssen ca. 5% der normalen Prämie gezahlt werden.

Gleichberechtigung bei Versicherungsprämien und mögliche Probleme

Momentan wird die neue Regelung nur für Neuverträge vorgesehen, ob man die Regelung des EuGH auch auf die bestehenden Verträge der PKV anwenden wird, ist aktuell noch offen. Wenn auch die alten Verträge davon betroffen wären, würden neu eintretende Frauen einen finanziellen Vorteil gegenüber langjährigen Kunden haben. Viele nützliche Informationen sind auf der Seite http://www-pkv-vergleich.de/private-krankenversicherung-test zu finden, von diesem Portal ist auch ein direkter Vergleich möglich.


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