Leben und Arbeiten in der Schweiz

Leben und Arbeiten in der Schweiz

In der Schweiz zu leben und zu arbeiten, ist kein unlösbares Problem. Es gestaltet sich jedoch aufwendiger als in einem Land der Europäischen Union. Die Schweiz ist weder Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums noch der EU. Dafür liegt die Arbeitslosenquote bei drei Prozent, in Österreich fünf Prozent. Freie Stellen finden Sie in vielen Branchen.

Möchten Sie innerhalb eines Jahres bis zu drei Monaten in der Schweiz arbeiten, reicht es, wenn Sie dies bei der Kantonsverwaltung anzeigen.

Leichte rechtliche Hürden bei längerem Aufenthalt

Dauert es länger, stellt Ihr Arbeitgeber bei den Behörden einen Antrag auf Ausstellung einer Arbeitsbewilligung. Lässt es die Situation in der Branche und in dem Gebiet zu, erteilt die kantonale Behörde eine fünfjährige Aufenthalts-Genehmigung. Sind Sie selbstständig tätig erhalten Sie auf eigenen Antrag hin eine Genehmigung für ein halbes Jahr. Gelingt es Ihnen, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten, dürfen Sie weitere fünf Jahre bleiben. Sind Sie Pendler, beantragt Ihr Arbeitgeber eine Grenzgänger-Bewilligung.

Leben und Arbeiten in der SchweizJobs in Luzern für die Branche Tourismus und allen anderen Bereichen finden Sie auf der Website von JobTonic. JobTonic ist ein Tool zur erfolgreichen Jobsuche. Das Portal durchsucht die größten Job-Plattformen nach freien Stellen, die zu Ihren hinterlegten Kriterien passen. Die Ergebnisliste filtern Sie und schränken sie ein – bis Sie Ihren neuen Arbeitsplatz finden. Neben Vollzeitstellen listet JobTonic Studentenjobs, Praktikumsplätze und Werkstudenten-Jobs auf.

Das Gehalt fällt in der Schweiz deutlich höher aus als in Österreich; die Lebenshaltungs-Kosten, vor allem in dicht besiedelten Gebieten, auch. Für einfache gewerbliche Tätigkeiten rechnen Sie mit einem Gehalt von 3.500 Schweizer Franken monatlich. Nach oben sind fast keine Grenzen gesetzt. Höchstens 20 Prozent Ihres Einkommens führen Sie an Steuern an den Staat ab. Ihre Krankenversicherung nehmen Sie mit oder schließen vor Ort neu ab. Es empfiehlt sich, Krankenzusatz-Versicherungen abzuschließen. Es macht Sinn, neben Deutsch und Englisch – je nach Gebiet – zusätzlich Französisch oder Italienisch zu sprechen.

Weitere Information zum Arbeitsrecht in der Schweiz

  • Es gibt keinen gesetzlichen Kündigungsschutz!
  • Kündigung möglich mit einem Monat Frist bei Arbeitsverhältnissen unter einem Jahr
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für mindestens drei Wochen nach drei Monaten Betriebs-Zugehörigkeit
  • Überstunden mit Freizeitausgleich oder 25 Prozent Aufschlag
  • wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden an fünf Tagen
  • Minimum vier Wochen Urlaub im Jahr, davon mindestens zwei Wochen an einem Stück; das Gehalt wird weiterbezahlt.

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